Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit der wiss+pa

  • 1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
    • 1.1 wiss+pa, Barbara Buller, arbeitet auf der Grundlage von Werkverträgen. An den von wiss+pa, Barbara Buller, erstellten Texten werden Nutzungsrechte nach individueller Vereinbarung übertragen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
    • 1.2 Die von wiss+pa, Barbara Buller, erstellten Texte dürfen ohne deren ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt wiss+pa, Barbara Buller, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach der FFW (Fachverband Freier Werbetexter) Honorartabelle übliche Vergütung als vereinbart.
    • 1.3 wiss+pa, Barbara Buller, überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
    • 1.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
  • 2. Vergütung
    • 2.1 Texte und Konzepte bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
    • 2.2 Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist wiss+pa, Barbara Buller, berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
    • 2.3 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die wiss+pa, Barbara Buller, für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  • 3. Fälligkeit der Vergütung
    • 3.1 Die Vergütung erfolgt nach Ablieferung des Werkes auf Rechnungsstellung. Sie ist innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Texter hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 Prozent der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
  • 4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
    • 4.1 Die erstmalige Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans ist kostenlos. Bei zusätzlichen Änderungswünschen nach der ersten Korrektur werden die genannten Sonderleistungen dem Zeitaufwand entsprechend zusätzlich berechnet.
    • 4.2 Wiss+pa, Barbara Buller, ist berechtigt , die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der wiss+pa, Barbara Buller, entsprechende Vollmacht zu erteilen.
    • 4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der wiss+pa, Barbara Buller, abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die wiss+pa, Barbara Buller, von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
    • 4.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
  • 5. Eigentumsvorbehalt, Korrektur, Produktionsüberwachung
    • 5.1 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
    • 5.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
    • 5.3 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der wiss+pa, Barbara Buller, Korrekturmuster vorzulegen.
    • 5.4 Die Produktionsüberwachung durch wiss+pa, Barbara Buller, erfolgt nach besonderer Vereinbarung.
  • 6. Haftung
    • 6.1 Wiss+pa, Barbara Buller, haftet für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. wiss+pa, Barbara Buller, haftet nur für eigenes Verschulden in den o.g. Fällen.
    • 6.2 Wiss+pa, Barbara Buller, übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeiten.
    • 6.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der wiss+pa, Barbara Buller, übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die wiss+pa, Barbara Buller, von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

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